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Bildung

Mitgliederzahl: 7  
Mitglied von Amtes wegen: Ressortvorsteherin / Ressortvorsteher Bildung  
Wahlorgan: 6 Mitglieder an der Urne (Proporz)
Übergeordnete Stelle: Gemeinderat  
Untergeordnete Stellen: Schulleitung (Art. 36 VSG)  
Aufgaben: Die Kommission Bildung nimmt die strategische Führung der Kindergärten, der Primarschule und der Sekundarstufe I (Art. 34, Art. 35 VSG), der Tagesschule (Art. 14d VSG) und der besonderen Massnahmen (Art. 17 VSG) sowie die Aufsicht wahr.  
Sachliche Befugnisse: a)    Steuerung, Zuständigkeiten, Aufsicht und Kommunikation (Art. 50 - Art. 52 VSG)

 

  • Genehmigung Leitbild und der Hausordnung;
  • Festlegung von Grundsätzen zur Umsetzung des Leitbildes, insbesondere zur Qualitätsevaluation und -entwicklung und zur Weiterbildung der Angestellten;
  • Entscheid über Qualitätsevaluationen der Schule;
  • Genehmigung der Entwicklungsschwerpunkte der Schule (Schulprogramm) und Controlling.
 
  b)    Organisation und Führung der Schulen

 

  • Organisation der Stufen und Klassen zu den Standorten (Art. 46VSG);
  • Genehmigung des freiwilligen Schulsports;
  • Erlass von Grundsätzen zur Information und zur Eltern- und Schülermitwirkung (Art. 31, Abs.5 VSG);
  • Genehmigung der Jahresplanung Art. 8 VSG;
  • Festlegung von Rahmenvorgaben zum Stundenplan;
  • Art. 11a VSG (Unterrichtsschluss vor Ferien, Ausnahmen zu Blockzeiten);
  • Entscheid über die ausserschulische Benutzung der Schul- und Sportanlagen (Art. 48VSG);
  • Entscheid über die Organisation der schulärztlichen (Art. 59 VSG) und schulzahnärztlichen Untersuchung (Art. 60 VSG);
  • Anträge an den Gemeinderat betreffend Eröffnung oder Schliessung von Schulstandorten.
 
           c)    Tagesschule (Art. 14d - 14h VSG und TSV)
  • Entscheid über die strategische Ausrichtung der Tagesschulangebote;
  • Entscheid über Umfang und Öffnungszeiten der Tagesschulangebote;
  • Entscheid über Abweichungen zum kantonalen Gebührentarif der Tageschulangebote.
 
  d)    Personal (Art. 7 LAG)

 

  • Anstellung der Schulleitung;
  • Anstellung der Tagesschulleitung. 
 
  e)    Schülerinnen und Schüler

 

  • Verweis, temporärer Unterrichtsausschluss (Art. 28 VSG);
  • Anzeige (Art. 32 VSG);
  • Gefährdungsmeldung (Art. 29 VSG);
  • Verweigerung der Bewilligung, die 9. Klasse als 10. Schuljahr zu besuchen, vorzeitige Schulentlassung (Art. 24 VSG).
 
Zuständigkeiten:    
a) Verfügungen
  • Erlass von Verfügungen entsprechend den Ziffern a – e vorstehend.
 
b) Ausgaben
  • Voranschlagskredite bis CHF 50'000.--.
  • Neue, einmalige Ausgaben bis CHF 10'000.-- .
 
c) Andere
  • Einteilung des Gemeindegebietes in Schulkreise.
 

 

 

 

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