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Inhalt
Gemeindeversammlung
Ort
Turnhalle Fraubrunnen3312 Fraubrunnen
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Ehre wem Ehre gebührt
- Begrüssung und Konstitution durch den Präsidenten der Gemeindeversammlung
- Budget 2017; Genehmigung
- Orientierung
- Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung an den 3 Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried öffentlich auf und können zudem auf der Homepage eingesehen werden. Zusätzlich wird rund 2-3 Wochen vor der Gemeindeversammlung das GemeindeInformationsBlatt GIB8 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 60 ff). Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz GG Art. 49a).
Das Protokoll dieser Versammlung wird spätestens 30 Tage nach der Versammlung für 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme an den Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Fraubrunnen zu richten. (RAW Art. 27).
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Fraubrunnen sind zu dieser Versammlung eingeladen.
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Dokumente
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Budget 2017.pdf | Download | 0 | Budget 2017.pdf |
Protokoll_GV_05.12.2016_def..pdf | Download | 1 | Protokoll_GV_05.12.2016_def..pdf |