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Gemeindeversammlung



Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel zwei Mal jährlich in der Turnhalle Fraubrunnen statt. Die Versammlung werden durch den Präsidenten der Gemeindeversammlung Peter Brunner (parteilos) oder seiner Stellvertreterin Margot Huonder (SP) geleitet.

Stimmberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Fraubrunnen wohnhaft sind. Gäste ohne Stimmrecht sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihren Besuch an der nächsten Gemeindeversammlung.


Hinweis zum Protokoll
1 Die Gemeindeverwalterin oder der Gemeindeverwalter legt das Protokoll der Versammlung spätestens dreissig Tage nach der Versammlung, während dreissig Tagen öffentlich auf.
2 Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Ge­meinderat gemacht werden.
3 Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und ge­nehmigt das Protokoll.
Auszug Reglement über Gemeindeabstimmungen und Wahlen (RAW) Art. 27
Hinweis: Das Protokoll kann bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder beim Datum der jeweiligen Versammlung heruntergeladen werden.

Ort

Turnhalle Fraubrunnen
3312 Fraubrunnen

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