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Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer oder der Schwellentelle. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die nachgetragenen Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Finanzverwaltung in Büren zum Hof und können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser jederzeit eingesehen werden.

Sowohl das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch das bernische Steuergesetz schreiben das Versteuern von Erträgen (Einkommen) aus Vermögen vor, also auch Vermögenserträge aus Grundstücken. Bei Eigengebrauch eines Grundstücks oder Grundstücksteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die sie als Einkommen zu versteuern haben. Die Naturalleistung entspricht dem Betrag, den die Eigentümer bei einer Fremdvermietung erwirtschaften würden.

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