Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Ordentliche Einbürgerung
Grundvoraussetzung sind die Erfüllung der vorgeschriebenen Wohnsitzdauer (10 Jahre in der Schweiz, 2 Jahre im Kanton Bern und 2 Jahre ohne Unterbruch in der Gemeinde Fraubrunnen), die Niederlassungsbewilligung C, eine gute Integration mit soliden Kenntnissen in der Amtssprache des jeweiligen Verwaltungskreises und die Beachtung der Rechtsordnung. Weiter wird ein guter Leumund, die Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen sowie die wirtschaftliche Selbständigkeit vorausgesetzt.

Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsverfahren für die Gemeinde Fraubrunnen festgelegt.
Der erarbeitete Leitfaden gibt Ihnen Auskunft über das Verfahren, die Voraussetzungen, die Kosten und die Zuständigkeiten.


Erleichterte Einbürgerung
Für eine erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich das Staatssekretariat für Migration zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann beim Staatssekretariat für Migration bestellt werden.

Ehepartner vom Schweizerinnen und Schweizern
Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, kann die erleichterte Einbürgerung beantragt werden. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben
  • Seit einem Jahr vor Gesucheinreichung in der Schweiz leben
  • Seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin leben
  • In der Schweiz integriert sein und die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.


Eingetragener Partnerschaft
Partnerinnen oder Partner von Schweizer Staatsangehörigen haben keinen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung. Sie müssen sich ordentlich einbürgern lassen, profitieren aber von erleichterten Aufenthaltsvoraussetzungen. Der Gesuchablauf richtet sich nach der ordentlichen Einbürgerung.

Personen der dritten Generation
Sind Sie in der Schweiz geboren? Waren Ihr Vater oder Ihre Mutter auch bereits im Besitz der Niederlassungsbewilligung und haben die Schulen in der Schweiz besucht? Wurde vielleicht sogar ein Grosselternteil in der Schweiz geboren oder war zumindest im Besitz der Niederlassungsbewilligung? Wenn ja, können Sie mit dem Staatssekretariat für Migration Kontakt aufnehmen. Dieses wird Ihnen nähere Auskünfte über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Generation geben.

Rechtliche Grundlagen
Unter folgendem Link können die Kantons- sowie Bundesgesetze zum Erwerb des Schweizer Bürgerrechts eingesehen werden.

Zugehörige Objekte