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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord hat folgende Hauptaufgaben:

Kindesschutz

  • Kindeswohl & Kindesschutz
  • Vaterschaft
  • Elterliche Sorge
  • Unterhalt
  • Besuchsrecht
  • Kindesvermögen
  • Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
  • Gefährdung des Kindesswohls


Erwachsenenschutz

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
  • Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
  • Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Gefährdungsmeldung
  • Private Mandatstragende

 

Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Tel.  031 635 20 50
info.kesb-mn@be.ch
KESB Mittelland Nord