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Abmeldung CH-Bürger

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (bei Wochenaufenthalt), sofern noch vorhanden
  • Identitätskarte, Pass oder Führerausweis

Sie können Ihre Abmeldung auch online über das Portal eUmzugCH melden. Die Einwohnerkontrolle erhält anschliessend eine elektronische Meldung und kann den Wegzug verarbeiten. Der Heimatschein wird direkt Ihrer neuen Wohngemeinde zugestellt.

Bei einem Wegzug ins Ausland sprechen Sie bitte frühzeitig bei der Gemeindeschreiberei vor, um die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Vor der Abreise muss von CH-Bürgern eine Steuererklärung ausgefüllt werden.

Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.

Militärpflichtige
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

Zugehörige Objekte