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Umzug innerhalb der Gemeinde

Sind Sie in der Gemeinde Fraubrunnen umgezogen? Melden Sie die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen mit dem Niederlassungsausweis oder Ausländerausweis und Pass bei der Gemeindeschreiberei.
Sie können Ihren Umzug auch online über das Portal eUmzugCH melden. Die Einwohnerkontrolle erhält anschliessend eine elektronische Meldung und kann den Umzug verarbeiten. Der neue Niederlassungsausweis wird Ihnen danach per Post zugestellt.

Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.

Militärpflichtige
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

Zugehörige Objekte