Kopfzeile
Sprunglinks
Inhalt
Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie können Ihren Umzug auch online über das Portal eUmzugCH melden. Die Einwohnerkontrolle erhält anschliessend eine elektronische Meldung und kann den Umzug verarbeiten. Der neue Niederlassungsausweis wird Ihnen danach per Post zugestellt.
Zivilschutzpflichtige
Die Adressänderung im Zivilschutzbüchlein wird von der Zivilschutzstelle des neuen Wohnortes vorgenommen.
Militärpflichtige
Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.
Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohner- und Fremdenkontrolle | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |