Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Adressauskünfte

Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu-und Wegzuges, neuer Wohnort nach Wegzug sowie den Jahrgang einer Einzelperson bekannt, wenn der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht.

Adressauskünfte werden nicht für kommerzielle Zwecke erteilt. Für Listenauskünfte wenden Sie sich mit einem schriftlichen Gesuch an den Gemeinderat.

Zugehörige Objekte