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Siegelungsdienst

Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden. Der Siegelungsbeamte / die Siegelungsbeamtin setzt sich deshalb mit den Angehörigen oder den gesetzlichen Vertretern von verstorbenen Personen in Verbindung. Die bei der Siegelung anwesenden Personen sind verpflichtet, dem Siegelungsorgan über alle Verhältnisse, die für die Feststellung des Vermögens der verstorbenen Person und des Ehegatten von Bedeutung sind, Auskunft zu geben.

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