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Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis / Interimsausweis

Neuausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis / Interimsausweis
Haben Sie einen Zweitwohnsitz aus beruflichen oder anderen Gründen? Wohnen Sie unter der Woche in einer anderen Gemeinde und verbringen Sie die arbeitsfreien Tage regelmässig in der Gemeinde Fraubrunnen. Dann müssen Sie sich in der anderen Gemeinde mit Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis als Wochenaufenthalter/in anmelden. Die Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / den Heimatausweis können Sie bei uns mit dem Onlineformular im Internet bestellen.

Die Gültigkeit der Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / den Heimatausweis ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.

Die Gebühr für die Erstausstellung einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / eines Heimatausweis beträgt Fr. 20.00 (zzgl. Porto). Bei Onlinebestellung werden wir Ihnen die Gebühr in Rechnung stellen.

Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis / Interimsausweis
Sind Sie bereits im Besitz einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt /  eines Heimatausweis, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert? Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis online zu verlängern. Schicken Sie der Einwohnerkontrolle den bisherigen Heimatausweis zurück.

Die Gebühr für die Verlängerung der Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / des Heimatausweis beträgt Fr. 10.00 (zzgl. Porto). Bei Onlinebestellung werden wir Ihnen die Gebühr in Rechnung stellen..

Was ist der Unterschied zwischen einem Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis und einem Interimsausweis?
Schweizerbürger erhalten einen Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis, während ausländische Staatsangehörige einen Interimsausweis erhalten. Ansonsten gibt es keine Unterschiede.

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