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AHV- / IV / EL-Leistungen

Renten
Die AHV-Zweigstelle gibt Formulare ab und nimmt die Anmeldungen entgegen für eine AHV-Rente, Witwen- und Waisenrente, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung oder Rentenvorausberechnung. Die AHV-Rentenanmeldung sollte etwa 3 Monate vor Rentenbeginn eingereicht werden. Wichtige Beilagen für die Berechnung der Erziehungsgutschriften sind Familienbüchlein (Kopie) und bei geschiedenen Antragsteller/innen Scheidungsurteil und Konvention (Kopie). Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren und für Männer mit 65 Jahren. Ein Vorbezug um 1 oder 2 Jahre oder Aufschub bis 5 Jahre ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Merblätter 3.01, 3.03, 4.01

Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. Bezüger von AHV- oder IV-Renten, IV-Taggeldern oder Hilflosenentschädigungen der IV, auch bei Rentenvorbezug, können bei der AHV-Zweigstelle einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Gerne sind wir beim Ausfüllen der Anmeldung behilflich. Die Berechnung eines allfälligen Rentenanspruchs erfolgt aufgrund der aktuellen Einnahmen Ausgaben und Vermögenswerte (Miete, Heimkosten, Renten, Erwerbseinkommen, Vermögenswerte usw.) und muss bei jeder Veränderung angepasst werden. Bei Unsicherheit erstellen wir nach Ihren mündlichen Angaben und Steuererklärung unverbindlich eine provisorische Berechnung zur Ihrer Information.
Merkblätter 5.01, 5.02

Zugehörige Objekte