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Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.0 ‰ des amtlichen Werts. Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser eingetragen ist. Die Gemeinde Fraubrunnen fakturiert die Liegenschaftssteuer über den Kanton Bern.  Die Rechnung wird jeweils gegen Ende Jahr verschickt. Liegenschaftssteuerbeträge unter Fr. 10.- werden nicht in Rechnung gestellt.

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