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Steuerregister

Die Gemeinden führen in ihren Steuerregistern die Steuerfaktoren der natürlichen Personen (steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtliche Werte der Liegenschaften). Das Steuerregister der juristischen Personen (steuerbarer Gewinn und steuerbares Kapital sowie amtliche Werte der Liegenschaften) führt die Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Auskunft der Steuerbehörde

Eine Auskunft über die Steuerfaktoren Natürlicher Personen wird auf schriftliche Anfrage hin geprüft. Als Steuerfaktoren gelten das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen und die amtlichen Werte der in der Gemeinde gelegenen Liegenschaften.

Die Gebühr für eine Auskunft über Steuerfaktoren beträgt CHF 20.00.

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