Fakultative Volksabstimmung (Fakultatives Referendum)

Verkehrsmassnahmen Kantonsstrasse; Einfahrtsbremsen

 

Der Gemeinderat hat am 30.1.2012 einen Verpflichtungskredit von Fr. 61‘616 für folgendes Projekt bewilligt:

 

 

-       Verkehrsberuhigungsmassnahmen Westeinfahrt, Radweg nach Grafenried sowie Trottoirverlängerung entlang Parzelle 685 (Eigentümerschaft Heiniger/Zwygart) und entlang Parzelle 686 (Eigentümerschaft Heiniger)

 

-       Verkehrsberuhigungsmassnahmen Nordausfahrt in Richtung Schalunen

 

 

Entsprechende kantonale Strassenpläne sind ordnungsgemäss öffentlich aufgelegen.

 

 

Gemäss Art. 32 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Fraubrunnen unterliegt dieser Ausgabenbeschluss dem fakultativen Referendum. Gegen diesen Ausgabenbeschluss kann wie folgt das Referendum ergriffen werden:

 

 

-          Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage und läuft am Montag, 5. März 2012 ab. Es sind im Minimum 66 Unterschriften erforderlich (5 % von 1304 Stimmberechtigten).

-          Einreichestelle ist die Gemeindeverwaltung Fraubrunnen zuhanden des Gemeinderates.

-          Die Unterlagen können zu den ordentlichen Bürozeiten während der Referendumsfrist eingesehen werden.

 

Fraubrunnen, 31. Januar 2012

 

Gemeinderat Fraubrunnen

 

 


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