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Gemeindeversammlung

7. Dez. 2021, 19.30 Uhr

Ort

Turnhalle Fraubrunnen
3312 Fraubrunnen

Informationen

Beschreibung

Traktanden

  1. Begrüssung und Konstitution durch den Präsidenten der Gemeindeversammlung

  2. Wahlen Präsident/Präsidentin und Stellvertretung der Gemeindeversammlung 2022 - 2025

  3. Wahl Rechnungsprüfungsorgan 2022 - 2025

  4. Budget 2022; Genehmigung

  5. Reglement über die Konzessionsabgabe Stromversorgung; Genehmigung

  6. Kreditabrechnung Erweiterung Tagesschule Fraubrunnen; Kenntnisnahme

  7. Orientierungen

  8. Verschiedenes

Aktenauflage

Die Unterlagen und Reglemente liegen 30 Tage vor der Versammlung an den 3 Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried öffentlich auf und können zudem unter www.fraubrunnen.ch / Politik / Gemeindeversammlung eingesehen werden. Zusätzlich wird rund 2-3 Wochen vor der Gemeindeversammlung das GemeindeInformationsBlatt GIB8 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.

COVID-19

Die Gemeindeversammlung wird unter Einhaltung der Schutzmassnahmen gemäss COVID-Verordnung durchgeführt.

Es gilt die allgemeine Maskenpflicht. Die «physische Distanz» von 1.5 Metern ist, wenn immer möglich, einzuhalten. Es gilt die Eigenverantwortung der Versammlungsteilnehmenden.

Am Eingang werden eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser sowie Schutzmasken bereitgestellt. Diese werden bei Bedarf den Teilnehmenden abgegeben. Wir bitten Sie, sich vor Betreten der Turnhalle die Hände zu desinfizieren.

Kranke Personen oder Menschen mit Symptomen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG zu Isolation und Quarantäne sowie die Weisungen und Anordnungen der zuständigen kantonalen Stellen.

Wichtig: Wir bitten Sie, rechtzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 60 ff). Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz GG Art. 49a).

Das Protokoll dieser Versammlung wird spätestens 30 Tage nach der Versammlung für 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme an den Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried aufliegen. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Fraubrunnen zu richten (RAW Art. 27).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Fraubrunnen sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Gemeinderat

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Dokumente

Name
Traktandum_4_Budget_2022_inkl._Vorbericht.pdf Download 0 Traktandum_4_Budget_2022_inkl._Vorbericht.pdf
Traktandum_5_Gebuhrentarif_zum_Reglement_uber_die_Konzessionsabgabe_Stromversorgung_per_01.01.2022.pdf Download 1 Traktandum_5_Gebuhrentarif_zum_Reglement_uber_die_Konzessionsabgabe_Stromversorgung_per_01.01.2022.pdf
Traktandum_5_Reglement_uber_die_Konzessionsabgabe_Stromversorgung_per_01.01.2022.pdf Download 2 Traktandum_5_Reglement_uber_die_Konzessionsabgabe_Stromversorgung_per_01.01.2022.pdf
Protokoll GV Gemeindeversammlung 07.12.2021.pdf Download 3 Protokoll GV Gemeindeversammlung 07.12.2021.pdf