Ortsplanungsrevision Fraubrunnen
Nutzungsplanung und UeO Hohlenweg Grafenried
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat mit Datum vom 04.09.2026 die Nutzungsplanung Fraubrunnen, sowie die Änderung zur Überbauungsordnung Hohlenweg, Grafenried, genehmigt. Der Gesamtentscheid ist in Rechtskraft erwachsen.
Nach Art. 7.2 des Baureglements Fraubrunnen tritt die Planung am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft. Die Änderung der Überbauungsordnung Hohlenweg in Grafenried wird auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Die Publikation erfolgt im Anzeiger vom 06.11.2026.
Mit der Inkrafttretung der baurechtlichen Grundordnung Fraubrunnen werden alle Planungen gemäss Auflistung im Art. 7.3 des Baureglements Fraubrunnen aufgehoben.
Bei Fragen steht die Bauverwaltung Fraubrunnen gerne zur Verfügung (Tel. 031 760 30 40, marc.eggimann@fraubrunnen.ch).
