Gemeinde Fraubrunnen
Gemeinde Fraubrunnen

Ortsplanungsrevision Fraubrunnen – Genehmigung Nutzungsplanung Fraubrunnen und UeO Hohlenweg Grafenried

08.09.2026

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat mit Datum vom 04.09.2026 die Nutzungsplanung Fraubrunnen, sowie die Änderung zur Überbauungsordnung Hohlenweg, Grafenried genehmigt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat mit Datum vom 04.09.2026 die Nutzungsplanung Fraubrunnen, sowie die Änderung zur Überbauungsordnung Hohlenweg, Grafenried genehmigt.

Mit dem Gesamtentscheid hat das AGR zwei Änderungen vorgenommen.
Art. 4.3 Abs. 2 des Baureglements (Mischzonen M2 und M3) wurde folgendermassen angepasst:
«Nicht zugelassen sind Einrichtungen mit hohem Verkehrsaufkommen. In der M2 sind zudem religiöse Versammlungslokale und Erotiketablissements nicht zugelassen.»

Art. 2.8 Abs. 1 des Baureglements wurde ersatzlos gestrichen.

Die Änderungen werden im Anzeiger vom 11.09.2026 mit Rechtsmittelbelehrung publiziert.
Mit folgendem Link gelangen Sie zum korrigierten Baureglement (Auflageakte).
Dienstleistungen: Nutzungsplanung

Eine Inkraftsetzung der Nutzungsplanung ist abhängig davon, ob gegen den Gesamtentscheid Beschwerde geführt wird. Es gilt somit die Beschwerdefrist abzuwarten.

Gemeinderat Fraubrunnen

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