Weiterhin gilt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m) sowie grosse Waldbrandgefahr.
24.08.2026
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland und weiteren sechs Verwaltungskreisen untersagt: Weiterhin Feuerverbote in sieben Verwaltungskreisen.
Die gestrige Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sowie weitere wertvolle Informationen und Hinweise zur aktuellen Gefahrensituation und Massnahmen in den Regionen des Kantons Bern finden Sie hier: Waldbrand.
