Dienstag, 2. Juni 2026, 19.30 Uhr in der Turnhalle Fraubrunnen
Traktanden
1. Begrüssung und Konstitution durch den Präsident Gemeindeversammlung
2. Jahresrechnung 2025; Genehmigung
3. Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Umbau und Erweiterung Feuerwehrmagazin Fraubrunnen; Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Sanierung Oberdorf und Ersatz Wasserleitung, Zauggenried; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
6. Neubau Wallacherbrücke, Fraubrunnen; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
7. Orientierungen
8. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen und Reglemente liegen 30 Tage vor der Versammlung an den 3 Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried öffentlich auf und können zudem unter www.fraubrunnen.ch / Politik / Gemeindeversammlung eingesehen werden. Zusätzlich wird rund 2-3 Wochen vor der Gemeindeversammlung das GemeindeInformationsBlatt GIB8 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 60 ff).
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz GG Art. 49a).
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist ge-gen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Er-öffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 67a Abs. 3).
Das Protokoll dieser Versammlung wird spätestens 30 Tage nach der Versammlung für 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme an den Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried aufliegen und kann unter www.fraubrunnen.ch eingesehen werden. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Fraubrunnen zu richten (RAW Art. 27).
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Fraubrunnen sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Der Gemeinderat