Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) hat mit Datum vom 04.09.2026 die Nutzungsplanung Fraubrunnen, sowie die Änderung zur Überbauungsordnung Hohlenweg, Grafenried genehmigt.
Mit dem Gesamtentscheid hat das AGR zwei Änderungen im Baureglement vorgenommen:
Art. 4.3 Abs. 2 des Baureglements (Mischzonen M2 und M3) wurde folgendermassen angepasst:
«Nicht zugelassen sind Einrichtungen mit hohem Verkehrsaufkommen. In der M2 sind zudem religiöse Versammlungslokale und Erotiketablissements nicht zugelassen.»
Art. 2.8 Abs. 1 des Baureglements wurde ersatzlos gestrichen.
Unter den Dokumenten befindet sich das angepasste Baureglement (Genehmigungsexemplar).
Die Inkraftsetzung der Nutzungsplanung ist abhängig davon, ob gegen den Gesamtentscheid Beschwerde geführt wird. Es gilt somit die Beschwerdefrist abzuwarten.
Bei Fragen steht die Bauverwaltung Fraubrunnen gerne zur Verfügung (Tel. 031 760 30 40, marc.eggimann@fraubrunnen.ch).
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Marc Eggimann