Verkehrsmassnahmen, Tempo-30-Zonen Limpach, Schalunen und Büren zum Hof
09.10.2026
Einführung Verkehrsmassnahme Tempo-30-Zonen
Der Gemeinderat Fraubrunnen hier vertreten durch die Kommission Sicherheit und Verkehr, als zuständige Gemeindebehörde, verfügt gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Artikel 44 Absatz 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsbeschränkungen:
Einführung Verkehrsmassnahme Tempo-30-Zonen Wannentalweg, Geer, Moosgasse und Chilchrain/-acher in Limpach, Gemeinde Fraubrunnen.
Abgrenzung Limpach:
- Wannentalweg, zwischen Einmündung Bürenstrasse und Einmündung Bätterkindenstrasse
- Geer, zwischen Einmündung Britternstrasse und Einmündung Bätterkindenstrasse
- Moosgasse, zwischen Einmündung Britternstrasse bis nach Moosgasse 12
- Chilchrain/-acher, zwischen Einmündung Bätterkindenstrasse bis nach Chilchrain 21
Einführung Verkehrsmassnahme Tempo-30-Zonen Bahnhofstrasse, Jurastrasse und Aefligenstrasse in Schalunen, Gemeinde Fraubrunnen.
Abgrenzung Schalunen:
- Bahnhofstrasse, zwischen Einmündung Solothurnstrasse bis vor Bahnübergang, Bahnhof Schalunen / Dorfmatt / Holzrüti / Holzrütistrasse
- Jurastrasse, ab Einmündung Solothurnstrasse
- Aefligenstrasse, zwischen Einmündung Bernstrasse bis nach Einfahrt Aefligenstrasse, 13
Einführung Verkehrsmassnahme Tempo-30-Zonen Chrüzmatt/Bahnhofstrasse in Büren zum Hof, Gemeinde Fraubrunnen.
Abgrenzung Büren zum Hof:
- Chrüzmatt/Bahnhofstrasse, zwischen Einmündung Dorfstrasse bis nach Chrüzmatt 14, sowie Bahnhofareal RBS
Die Situationspläne mit der Signalisation können unter www.fraubrunnen.ch oder auf der Bauverwaltung Fraubrunnen eingesehen werden.
Gegen dies Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VR-PG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
