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Eingereichte Wahlvorschläge Dorf- und Kulturkommission

6. November 2025

Gestützt auf die Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Fraubrunnen wählt der Gemeinderat die Dorf- und Kulturkommission für vier Jahre.

Der Gemeinderat wählt, auf Vorschlag der jeweiligen Dorfleiste, eine Vertreterin oder einen Vertreter pro Dorf in die Dorf- und Kulturkommission. Innert 30 Tagen nach Bekanntmachung der Vorschläge, können zehn ortsansässige Stimmberechtigte eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten zur Wahl vorschlagen. Verfügt ein Dorf über keinen Dorfleist, können zehn ortsansässige Stimmberechtigte eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen.

Folgenende Wahlvorschläge wurden eingereicht:

 Büren zum Hof

 Anna Leuenberger

 Neu

 Etzelkofen

 Katrin Smith

 Neu

 Fraubrunnen

 Barbara Zürcher

 Bisher

 Grafenried

 Cornelia Muster

 Bisher

 Limpach

 Heinz Eichenberger

 Neu

 Mülchi

 Edith Zurbrügg

 Neu

 Schalunen

 Sabrina Zumkehr

 Neu

 Zauggenried

 Chantal Bauen

 Bisher


Einreichung von Wahlvorschlägen zu Handen des Gemeinderates:
Beim Einreichen von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:

  • Diese sind schriftlich bis spätestens am 8.12.2025, 10.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Fraubrunnen, Zauggenriedstrasse 1, 3312 Fraubrunnen einzureichen.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn ortsansässigen Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die vorbereiteten Formulare können bei der Gemeindeschreiberei Fraubrunnen bezogen bzw. von der Homepage www.fraubrunnen.ch heruntergeladen werden.

Aufgaben der Dorf- und Kulturkommission

  • Prüft Anliegen aus den Ortschaften zuhanden des Gemeinderates
  • Unterstützt und fördert das Dorf- und Vereinsleben in den Ortschaften, unter Umständen in Zusammenarbeit mit den Dorfleisten
  • Organisiert + koordiniert orts- und gemeindeeigene Anlässe
  • Ist für das Marktwesen zuständig


Der Gemeinderat