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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Ab 1. Juni 2016 können Sie das Zeugnis am Schalter (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit), per Post oder E-Mail direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Fraubrunnen bestellen. Bitte legen Sie dem schriftlichen Antrage eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person bei.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord
Bernstrasse 5
Postfach 207
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
info.kesb-mn@be.ch