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Wahlen Präsidium und Stellvertretung Gemeindeversammlung 2026-2029

2. Oktober 2025

Gestützt auf Art. 19 der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Fraubrunnen und Art. 36ff des Reglements über Gemeindeabstimmungen und –wahlen (RAW) werden an der Gemeindeversammlung vom 1.12.2025 im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt:

  • Präsidium Gemeindeversammlung
  • Stellvertretung Präsidium Gemeindeversammlung

Einreichung von Wahlvorschlägen zu Handen der Gemeindeversammlung
Beim Einreichen von Wahlvorschlägen ist Folgendes zu beachten:

  • Diese sind schriftlich bis spätestens am 17.11.2025, 10.00 Uhr (14 Tage vor der Gemeindeversammlung, Art. 37 RAW) bei der Gemeindeverwaltung Fraubrunnen, an einem der 3 Verwaltungsstandorte, einzureichen.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Fraubrunnen stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein. Das vorbereitete Formular kann bei der Gemeindeschreiberei Fraubrunnen bezogen bzw. von der Homepage www.fraubrunnen.ch heruntergeladen werden.
  • An der Gemeindeversammlung selbst können nur noch weitere Wahlvorschläge eingebracht werden, wenn keine oder zu wenige Wahlvorschläge eingereicht wurden.

Rechtsmittelbelehrung
In Wahlsachen ist die Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 67a). Rügepflicht an der Gemeindeversammlung: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz Art. 49a).

Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 67a Abs. 3).

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschlagsformular (PDF, 231.44 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular