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Änderung Gesetz und Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer

16. Februar 2024

Per 1. Februar 2024 wurde das kantonale Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer sowie die Verordnung dazu angepasst.

Die Gemeinden im Kanton Bern müssen neu zwingend die Dienstleistung e-Umzug anbieten. Die persönliche Anmeldung am Schalter ist nach wie vor möglich. In Fraubrunnen können Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit e-UmzugCH an- oder abmelden.

Mit der Gesetzesänderung verschwindet der Heimatschein im Kanton Bern. Bei der Anmeldung von Schweizerinnen und Schweizern werden die Daten ausschliesslich über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt (Infostar) bezogen. Der Niederlassungsausweis, welcher bisher als Quittung für den hinterlegten Heimatschein ausgestellt wurde, entfällt ebenfalls.

Was passiert mit meinem hinterlegten Heimatschein bei der Gemeinde Fraubrunnen? Dieser bleibt vorerst bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich aus Fraubrunnen wegziehe?
Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Möglicherweise benötigen Sie ihn, wenn Sie in einen anderen Kanton wegziehen. Sofern Sie in eine andere bernische Gemeinde wegziehen, können Sie den Heimatschein behalten/aufbewahren.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn mein Zivilstand oder meine Personalien ändern?
Die Einwohnerkontrolle erhält die Mitteilung auf digitalem Weg. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert, wenn ich mich als Ausländerin/Ausländer einbürgern lasse?
Es wird kein Heimatschein bestellt. Ihre Daten sind bereits beim Zivilstandsamt erfasst und werden digital geändert.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Nein, es wird kein Heimatschein für Sie bestellt. Bisher hat die Einwohnerkontrolle für volljährig werdende Personen Heimatscheine bestellt. Dies ist mit der neuen Regelung nicht mehr erforderlich.

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Heimatschein oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einwohnerkontrolle stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Einwohnerkontrolle Fraubrunnen