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Richtplan Landwirtschaft – Öffentliche Mitwirkung

Im genehmigten Richtplan Raumentwicklung Fraubrunnen wird festgehalten, dass der Umgang mit der Ressource Landschaft und Biodiversität für die Gemeinde Fraubrunnen von Bedeutung ist. Das Ziel ist die Sicherung einer ortsüblichen und zukunftsgerichteten Landwirtschaft. Der Schutz von Fruchtfolgeflächen ist die Basis für die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz.

Die Gemeinde Fraubrunnen zählt viele Landwirtschaftsbetriebe und die Ortschaften und Landschaften sind geprägt durch eine intensiv produzierende Landwirtschaft. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision Fraubrunnen haben der Bauernverein Grauholz und die Flurgenossenschaften den Gemeinderat um die Durchführung einer landwirtschaftlichen Planung ersucht, was gutgeheissen wurde.

Die Landwirtschaftliche Planung zeigt auf, wie

  • mit den hohen landschaftlichen Qualitäten und Ressourcen sorgfältig und umweltschonend umgegangen werden soll.
  • die landwirtschaftlichen Produktionsflächen gesichert und die Bodenfruchtbarkeit erhalten werden soll.
  • eine Abstimmung mit der zunehmenden Freizeit- und Naherholungsnutzung gefunden werden kann.
  • die Erhaltung und Förderung der Biodiversität umgesetzt werden sollen.

Damit die Planungsergebnisse behördenverbindlich werden, sollen diese in einen Kommunalen Richtplan nach Art. 68 Abs. 3 Baugesetz Kanton Bern überführt werden (analog bereits genehmigte Gemeinderichtpläne Raumentwicklung, Energie und Verkehr).

Der Kommunale Richtplan wird in folgende sechs Handlungsfelder gegliedert:

  1. Management und Vollzug
  2. Kerngebiete Landwirtschaft
  3. Melioration und Strukturverbesserung
  4. Landwirtschaftliche Bauten, Anlagen, Produktionsstätten
  5. Naherholung und Kieswege
  6. Biodiversität

Zur Erlangung eines genehmigten kommunalen Richtplans wird eine Mitwirkung und eine Vorprüfung durch die Kantonalen Behörden durchgeführt. Anschliessend erfolgt der Beschluss durch den Gemeinderat und die Genehmigung durch die zuständige Kantonale Stelle.

Die öffentliche Mitwirkung wird vom 23.05.2025 bis 23.06.2025 durchgeführt. Die Richtplanunterlagen sind unter dem untenstehenden Link sowie auf der Bauverwaltung Fraubrunnen einsehbar. Die Gesamtbevölkerung von Fraubrunnen wird eingeladen, eine Mitwirkungseingabe zum Kommunalen Richtplan Landwirtschaft bis 23.06.2025 bei der Bauverwaltung Fraubrunnen einzureichen.

Bauverwaltung Fraubrunnen

Zugehörige Objekte

Name
Handlungsfelder (PDF, 993.04 kB) Download 0 Handlungsfelder
Richtplankarte (PDF, 20.43 MB) Download 1 Richtplankarte
Erlaeuterungsbericht (PDF, 684.54 kB) Download 2 Erlaeuterungsbericht
Massnahmenplan_HF03_MelioBew (PDF, 7.4 MB) Download 3 Massnahmenplan_HF03_MelioBew
Massnahmenplan_HF03_MelioEntw (PDF, 8.08 MB) Download 4 Massnahmenplan_HF03_MelioEntw
Massnahmenplan_HF05_Naherholung_Freizeit (PDF, 7.96 MB) Download 5 Massnahmenplan_HF05_Naherholung_Freizeit
Massnahmenplan_HF06_Biodiversitaet (PDF, 15.76 MB) Download 6 Massnahmenplan_HF06_Biodiversitaet
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