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Datensperre / Datenschutzaufsichtsstellen
Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig, wenn
- die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist
- die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt
Das Gesuchsformular um Datensperre kann bei der Gemeindeschreiberei bestellt werden.
Aufsicht
Die Aufsichtsstelle über den Datenschutz ist gemäss Gemeindeordnung Art. 37 das Rechnungsprüfungsorgan. Dieses Organ übt die Aufsicht gemäss Artikel 33 des Datenschutzgesetzes aus. Aktuell ist die Firma BDO AG, Treuhandunternehmen in Burgdorf, Aufsichtsstelle und Rechnungsprüfungsorgan.
Kontakt
Thomas Stutz
Kirchbergstrasse 215
3400 Burgdorf
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |