Nach Art. 197 der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist vor jeder gerichtlichen Streitigkeit – vorbehältlich der Ausnahmen in Art. 198 ZPO – ein Schlichtungsverfahren (ehemals Aussöhnungsversuch) vor einer regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Diese versucht in formloser Verhandlung die Parteien zu versöhnen, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Kontakt Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland Effingerstrasse 34 3008 Bern
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