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Jahresrechnung

In der Jahresrechnung werden die effektiven Geschäftsfälle des laufenden Kalenderjahres erfasst. Die Rechnung ist jenes Instrument, welches die geplanten Vorgaben des Voranschlages mit der Realität vergleicht. Somit dient sie während des Jahres zum laufenden Soll-Ist-Vergleich und ermöglicht kurzfristige Massnahmen bei Abweichungen.

Die Jahresrechnung gilt auch als "Rechenschaftsbericht" des Gemeinderates über die Haushaltsführung. Sie weist nach, ob die budgetierten Vorgaben auch eingehalten wurden. Sie muss deshalb zwingend bestimmte Inhalte in einer vorgegebenen Reihenfolge enthalten. Nebst Vorbericht beinhaltet die Jahresrechnung diverse Auswertungen und Anhänge.

Die Jahresrechnung muss vom zuständigen Organ, dies sind in der Regel die Stimmberechtigten, bis spätestens Ende Juni des folgenden Jahres genehmigt werden.

Nachfolgend finden Sie die aktuellste Jahresrechnung:

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