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Gemeindeversammlung

1. Dez. 2025, 19.30 Uhr

Ort

Turnhalle Fraubrunnen
3312 Fraubrunnen

Informationen

Beschreibung

Traktanden

  1. Ehre, wem Ehre gebührt
  2. Begrüssung und Konstitution durch den Präsidenten der Gemeindeversammlung
  3. Wahlen Präsidium und Stellvertretung Gemeindeversammlung 2026 - 2029
  4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan 2026 – 2029; Beratung und Genehmigung
  5. Budget 2026; Genehmigung
  6. Teilrevision Wasserversorgungsreglement per 1.1.2026; Genehmigung
  7. Totalrevision Friedhof- und Bestattungsreglement per 1.1.2026; Genehmigung
  8. Orientierungen
  9. Verschiedenes


Aktenauflage
Die Unterlagen und Reglemente liegen 30 Tage vor der Versammlung an den 3 Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried öffentlich auf und können zudem unter www.fraubrunnen.ch / Politik / Gemeindeversammlung eingesehen werden. Zusätzlich wird rund 2-3 Wochen vor der Gemeindeversammlung das GemeindeInformationsBlatt GIB8 mit Informationen zu den Traktanden in alle Haushaltungen verteilt.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 60 ff). Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen (Gemeindegesetz GG Art. 49a).

Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG Art. 67a Abs. 3).

Das Protokoll dieser Versammlung wird spätestens 30 Tage nach der Versammlung für 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme an den Verwaltungsstandorten Büren zum Hof, Fraubrunnen und Grafenried aufliegen und kann unter www.fraubrunnen.ch eingesehen werden. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Fraubrunnen zu richten (RAW Art. 27).

Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten der Gemeinde Fraubrunnen sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Der Gemeinderat

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Dokumente

Name
Trakt. 5; Bericht Budget 2026 (PDF, 1.49 MB) Download 0 Trakt. 5; Bericht Budget 2026
Trakt. 6; Wasserversorgungsreglement per 01.01.2026 (PDF, 444.52 kB) Download 1 Trakt. 6; Wasserversorgungsreglement per 01.01.2026
Trakt. 6; Vergleich Wasserversorgungsreglement alt-neu (PDF, 391.37 kB) Download 2 Trakt. 6; Vergleich Wasserversorgungsreglement alt-neu
Trakt. 6; Gebührentarif Wasserversorgungsreglement per 01.01.2026 (PDF, 201.33 kB) Download 3 Trakt. 6; Gebührentarif Wasserversorgungsreglement per 01.01.2026
Trakt. 7; Friedhof- und Bestattungsreglement per 01.01.2026 (PDF, 360.89 kB) Download 4 Trakt. 7; Friedhof- und Bestattungsreglement per 01.01.2026
Trakt. 7; Gebührentarif zum Friedhof- und Bestattungsreglement per 01.01.2026 (PDF, 205.2 kB) Download 5 Trakt. 7; Gebührentarif zum Friedhof- und Bestattungsreglement per 01.01.2026