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Gemeindewahlen 2025

Informationen

Datum
26. Oktober 2025
Kontakt
Gemeindeschreiberei Fraubrunnen
Beschreibung

Am 26.10.2025 finden die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 01.01.2026 bis am 31.12.2029 statt. Zu wählen an der Urne sind folgende Ämter:

Im Majorz
• Gemeinderatspräsidium
Im Proporz
• 7 Mitglieder des Gemeinderates
• 6 Mitglieder der Kommission Bau und Planung
• 6 Mitglieder der Kommission Bildung

Die Wahlunterlagen treffen spätestens am 04.10.2025 bei den stimmberechtigten Einwohner:innen ein.

Publikationen:
Gemeindewahlen 2025 - Allgemeine Informationen
Kandidierende der Gemeindewahlen 2025
Informationsbroschüre Gemeindewahlen 2025
Bekanntgabe Wahlausschuss 26.10.2025
Resultate der Gemeindewahlen vom 26.10.2025


Wahl Dorf- und Kulturkommission (für die Legislatur 2026-2029)
Die Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Fraubrunnen sieht vor, dass der Gemeinderat eine Dorf- und Kulturkommission für vier Jahre wählt. Die Kommission besteht aus acht stimmberechtigten Personen.
Der Gemeinderat wird auf Vorschlag der jeweiligen Dorfleiste, einen Vertreter pro Dorf in die Dorf- und Kulturkommission wählen. Innert 30 Tagen nach Bekanntmachung des Vorschlages eines Dorfleistes, können zehn ortsansässige Stimmberechtigte eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten zur Wahl vorschlagen.
Verfügt ein Dorf über keinen Dorfleist, können zehn ortsansässige Stimmberechtigte eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorschlagen.

Publikationen:
Eingereichte Wahlvorschläge Dorf- und Kulturkommission


Wahl Abstimmungs- und Wahlausschuss (für die Legislatur 2026-2029)
Das Reglement über Gemeindeabstimmungen und –wahlen (RAW) sieht vor, dass der Gemeinderat einen Abstimmungs- und Wahlausschuss und dessen Präsidium für vier Jahre wählt. Der Ausschuss besteht aus 9 stimmberechtigten Personen. Bei Bedarf kann der Ausschuss um 6 – 12 Personen erweitert werden (Art. 60 RAW).

Publikationen:
Wahl Abstimmungs- und Wahlausschuss inkl. Wahlvorschlagsformular


Wahlen Präsidium und Stellvertretung Gemeindeversammlung (für die Legislatur 2026-2029)
Gestützt auf Art. 19 der Gemeindeordnung (GO) der Gemeinde Fraubrunnen und Art. 36ff des Reglements über Gemeindeabstimmungen und –wahlen (RAW) werden an der Gemeindeversammlung vom 1.12.2025 im Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt:
• Präsidium Gemeindeversammlung
• Stellvertretung Präsidium Gemeindeversammlung

Wahlvorschläge sind schriftlich mittels Wahlvorschlagsformular bis spätestens am 17.11.2025, 10.00 Uhr (14 Tage vor der Gemeindeversammlung, Art. 37 RAW) bei der Gemeindeverwaltung Fraubrunnen, an einem der 3 Verwaltungsstandorte, einzureichen. Weitere Informationen können nachfolgender Publikation entnommen werden.

Publikationen:
Wahlen Präsidium und Stellvertretung Gemeindeversammlung inkl. Wahlvorschlagsformular


Publikationen sowie aktuelles zu den Wahlprozessen der einzelnen Ämter werden laufend auf dieser Seite veröffentlicht.